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Verhaltenstherapie

Die kognitive Verhaltenstherapie ist eine Therapieform, die bei vielen Problemen eingesetzt werden und eine Verbesserung herbeiführen kann (Ängste, Depressionen, Essstörungen, Zwänge usw.). In der Verhaltenstherapie gehen wir von dem Grundsatz aus, dass Menschen im Laufe ihrer Entwicklung immer lernfähig bleiben. Ein wesentlicher Ansatz verhaltenstherapeutischer Arbeit ist die Orientierung an der Fähigkeit zur Selbststeuerung. Es geht nicht nur darum - wie der Name der Therapierichtung vielleicht nahe legen würde - Verhalten oder vordergründige Symptome zu verändern. Vielmehr sollen Patienten befähigt werden, den Zusammenhang zwischen der eigenen Lerngeschichte, aktuellen Verhaltensweisen, Gedanken, Bewertungen und Gefühlen zu verstehen und auf dieser Grundlage eine Veränderung herbeiführen. In der Therapie werden Veränderungsstrategien erarbeitet und in den Sitzungen und im Alltag in Übungen oder „Alltagsexperimenten” umgesetzt.

Eine Verhaltenstherapie ist zunächst aktivitäts- und zielorientiert. Probleme, die in der Vergangenheit oder aktuell zur Entstehung von Problemen oder zur Auslösung einer Krise beigetragen haben, werden ebenso bearbeitet. Außerdem kommen ergänzende Methoden, die sich im Bereich der Emotionsregulation bewährt haben, zum Einsatz (z.B. Entspannungsmethoden, Atemübungen, Achtsamkeitsübungen, etc.).

Kostenübernahme…

Ein Richtlinienverfahren wie die kognitive Verhaltenstherapie ist ein Therapieverfahren, das in vielen wissenschaftlichen Studien einen Nachweis seiner Wirksamkeit bei verschiedenen Störungsbildern erbracht hat. Gesetzlich Versicherte können bei verschiedenen kassenzugelassenen Therapeuten (Liste bei Ihrer Krankenkasse erhältlich) bis zu fünf sog. probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Dann wird entschieden, ob eine gemeinsame Arbeitsgrundlage besteht. Anschließend wird vom Behandler ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Die Krankenkasse bewilligt zunächst 25 Stunden. Im Therapieverlauf kann diese Kurzzeittherapie durch einen Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Von den Krankenkassen werden maximal 80 Stunden Verhaltenstherapie erstattet. Je nach Schweregrad und Chronizität der Problematik wird die Behandlung unterschiedlich lange dauern.

Privat Versicherte erhalten eine private Rechnung über die Therapiestunden, die dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht wird. Bitte sprechen sie im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenkasse, ob und wie viele Therapiestunden Ihre Kasse erstattet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es vor Therapiebeginn zu Wartezeiten kommen kann.